

Bauabzugsteuer & § 48a/b EStG
Fehlt die Freistellungsbescheinigung, müssen Sie 15 % jeder Rechnung einbehalten. Führen Sie den Betrag nicht ab, haften Sie persönlich (§ 48a Abs. 3 EStG) zuzüglich Säumniszuschlägen.

Generalunternehmer-Haftung
Bei einer FKS-Prüfung müssen Sie Ihre Prüfpflicht nachweisen. Fehlende Nachweise führen zu Bußgeldern, Nachforderungen und zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Das Problem ist selten der Wille Ihrer Subunternehmer.
Es ist das System, in dem sie sich nicht auskennen.

01 – Erfassung & Onboarding
Tragen Sie Ihren Subunternehmer einfach per Name, Herkunftsland und E-Mail im Cockpit ein. Noch schneller: Schicken Sie uns einfach Ihre Nachunternehmerliste – unser Team übernimmt den kompletten Import für Sie.
02 – Übernahme & Abwicklung
03 – Freigabe & Überwachung
Bürgschafts-Haftungshülle aktiv
Audit-Ready PDF Export
Finanzamt & SOKA-Bau Interface
A1-Bescheinigung Validiert
Multilingual Onboarding
Status: Freigestellt
Vollständige Enthaftung
Lückenloser Nachweis Ihrer Prüfpflicht bei Behörden – stichfest mit Zeitstempel und Beleg statt bloßer Beteuerung.
Gesicherte Liquidität
Kein Einbehalt, keine Nachforderungen oder Baustellenstopps. Wer voll ausgezahlt wird, bleibt handlungsfähig.
Entlastete Buchhaltung
Keine Excel-Listen, kein hinterhertelefonieren. Sie sehen den Status im Cockpit, wir erledigen den Rest.

Für Generalunternehmer kostenfrei. Für Subunternehmer hochrentabel.
• Dauerhaft kostenfreie Nutzung für Sie
• Keine Mindestlaufzeit, jederzeit flexibel
• 100 % Auszahlung statt 15 % Einbehalt

ECD ist auf ausländische Subunternehmer im Bau spezialisiert. Wir arbeiten auf beiden Seiten der Grenze: mit deutschen Behörden und Steuerberatern, und mit Bauunternehmen in Polen, Rumänien und darüber hinaus, in ihrer Sprache.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an.
felix@meurerco.com · +49 1520 352 4025
